Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Raiffeisenbank HessenNord eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Raiffeisenbank HessenNord eG besteht aus 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

von links: Frank Möller, Martin Thöne

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Mitglieder des Aufsichtsrates

Marc Döring

selbständiger Malermeister

 

Hartmut Giesler
(Vorsitzender)
Regierungsoberrat a. D.
Herbert Hermann

selbständiger Unternehmensberater

 

Reinhard Hinz

selbständiger Agronom

 

Werner Kregelius
(stellv. Vorsitzender)
Steuerberater der TREUGENO GmbH
Joachim Rees

selbständiger Dipl.-Ing. Elektrotechnik

 

Jutta Stoya
(stellv. Vorsitzende)
angestellte Steuerfachwirtin
Gerd Wernecke

Berufsschullehrer

 

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Vertreterversammlung im Jahr 2019

Vertreterversammlung der Raiffeisenbank HessenNord eG betreffend das Geschäftsjahr 2021 / Berichterstattung und Beschlussfassung erfolgt - wie im Jahr zuvor - im schriftlichen Verfahren

Vor dem Hintergrund immer noch hoher Inzidenzen und unserer Verantwortung gegenüber unseren Vertretern, Mitgliedern, Mitarbeitern und Gästen unserer Genossenschaft, möchten wir - trotz gelockerter Restriktionen für Veranstaltungen - auch in diesem Jahr unsere Vertreterversammlung nicht als Präsenzveranstaltung durchführen.

Vorstand und Aufsichtsrat haben deshalb beschlossen, von den Möglichkeiten des Ende März 2020 verabschiedeten und vorerst bis zum 31.08.2022 verlängerten Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Gebrauch zu machen und die Beschlussfassungen nicht in einer Präsenz-Vertreterversammlung, sondern wieder im schriftlichen Verfahren durchzuführen.

Damit wir auch in diesem Verfahren die Mitglieder- und Vertreterrechte wahren, werden wir die schriftliche Beschlussfassung - nebst vorgeschalteter Interaktionsphase - im Zeitraum Mai-Juli 2022 durchführen.

Über den Beginn der Interaktionsphase mit Dokumentation der erforderlichen Unterlagen werden wir unsere Vertreterinnen/Vertreter per E-Mail bzw. per Postversand informieren.

Wir hoffen auf Ihr erneutes Verständnis für unsere Vorgehensweise.

Bleiben Sie zuversichtlich und gesund - gemeinsam werden wir diese Zeit meistern.

Freundliche Grüße

 

Raiffeisenbank HessenNord eG

Frank Möller          Martin Thöne