Empfängerüberprüfung
Neue gesetzliche Vorgaben für Ihre Überweisungen
Die Empfängerüberprüfung wird aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union (EU) spätestens ab dem 9. Oktober 2025 vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen durchgeführt. Davon sind alle „Standard“-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betroffen. Die Empfängerüberprüfung soll Überweisungen noch sicherer machen.
Die Volksbanken und Raiffeisenbanken führen die Empfängerüberprüfung bereits zum 5. Oktober 2025 ein. Bei Überweisungen an Banken, die die Empfängerüberprüfung erst später einführen, kann es in diesem Zeitraum zu einer Fehlermeldung kommen. Sie können die Überweisung dennoch ausführen.