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Elektronischer Kontoauszug

Bekommen Sie Ihren Auszug immer noch in Papierform?

Wir bieten Ihnen mit dem elektronischen Kontoauszug einen bequemeren und einfacheren Weg. Der elektronische Kontoauszug Ihrer Raiffeisenbank HessenNord eG ist die Alternative zum Papierauszug. Aktivieren Sie jetzt Ihr elektronisches Postfach und profitieren Sie von zahlreichen Funktionen.

Die Vorteile des elektronischen Kontoauszugs im Überblick

Davon profitieren Sie

  • Aktuelle Kontoauszüge jederzeit und überall abrufen
  • Einfach digital archivieren oder ausdrucken
  • Kein Gang zum Kontoauszugsdrucker
  • Keine Portokosten
  • Übersichtliche Filtermöglichkeit und einfache Suchfunktion für alle Dokumente im elektronischen Postfach

So wechseln Sie zum elektronischen Kontoauszug

Elektronisches Postfach aktivieren

Aktivieren Sie ganz einfach das elektronische Postfach in Ihrem OnlineBanking. Danach erhalten Sie alle Dokumente Ihrer gegenwärtig und zukünftig geführten Konten, Depots und Verträge bei oder mit uns dort. Es ist keine separate Anmeldung für den elektronischen Kontoauszug notwendig.

Technische Voraussetzungen für den elektronischen Kontoauszug

Ihren elektronischen Kontoauszug erhalten Sie in Ihrem OnlineBanking im PDF-Format. Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im OnlineBanking an. Zum Anzeigen Ihrer Auszüge benötigen Sie den "Adobe Acrobat Reader".

Sicherheit geht vor

Alle Dokumente werden am Zentralrechner unseres IT-Dienstleisters, der Atruvia AG, in einem gesicherten Umfeld gespeichert. Die Übertragung der Dokumente ist wie alle Transaktionen im OnlineBanking verschlüsselt.

Neuigkeiten zu Ihrem elektronischen Postfach im OnlineBanking

Benachrichtigungsservice

Der Benachrichtigungsservice informiert Sie über neue Dokumente und Nachrichten in Ihrem elektronischen Postfach. Diesen praktischen Service haben wir nun für Sie weiterentwickelt:

  • Übersichtlich: Sie erhalten alle Infos gebündelt in nur einer Benachrichtigung am Tag.
  • Detailliert: Jetzt ist für Sie sofort sichtbar, welche Dokumente wir in Ihr elektronisches Postfach eingestellt haben.
  • Aufgeräumt: Sie erhalten die Benachrichtigungen nur auf einem Kanal, nämlich per E-Mail.

Nutzen Sie den Benachrichtigungsservice heute schon, und erhalten Sie von uns Pushmitteilungen auf Ihr mobiles Endgerät? Dann stellen wir den Service für Sie auf E-Mail um. Ist uns dies nicht möglich, informieren wir Sie darüber und werden Sie bitten, sich den Benachrichtigungsservice nochmals neu anzulegen und uns dabei Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen.

Haben Sie noch keinen Benachrichtigungsservice? Dann legen wir diesen automatisch für Sie an. So sind Sie immer auf dem neuesten Stand.

Die Neuerungen gelten ab dem 02.06.2025. 

Häufige Fragen zum elektronischen Kontoauszug

Sollte ich den elektronischen Kontoauszug abspeichern?
  • Wir empfehlen Ihnen, Ihren elektronischen Kontoauszug auf Ihrem lokalen Rechner abzuspeichern und zu archivieren. Das im elektronischen Postfach enthaltene Archiv ersetzt nicht Ihre lokale Archivierung auf einem Speichermedium.

Für welche Kontoarten steht mir der elektronische Kontoauszug zur Verfügung?
  • Nach Ihrer Vereinbarung zur Nutzung des elektronischen Postfachs erhalten Sie die digitalen Auszüge automatisch für alle Kontokorrent-, Spar-, Termingeld- und Darlehenskonten sowie Geschäftsguthaben in Ihrem elektronischen Posteingang. Darüber hinaus erhalten Sie dort auch die Abrechnungen Ihrer Kreditkarte oder elektronische Wertpapiermitteilungen.

Erhalte ich weiterhin meinen Kontoauszug in Papierform?
  • Der elektronische Kontoauszug ersetzt den bisherigen Kontoauszug in Papierform.

Kostet der elektronische Kontoauszug etwas?
  • Sowohl die Umstellung auf den elektronischen Kontoauszug als auch die Bereitstellung Ihrer Kontoauszüge in Ihrem elektronischen Posteingang sind für Sie kostenfrei.

Wie lange kann ich die Dokumente in meinem elektronischen Posteingang abrufen?
  • Neu eingestellte Dokumente in Ihrem elektronischen Postfach werden für 10 Jahre zum Abruf bereitgehalten und danach automatisch gelöscht. Das Löschdatum ist in jeder Nachricht ersichtlich ("Aufbewahrung bis …"). Wir empfehlen Ihnen, alle elektronischen Dokumente lokal auf Ihrem Computer oder einem externen Speichermedium zu archivieren.

Wer kann die Nutzung des elektronischen Postfachs vereinbaren?
  • Die Nutzung des elektronischen Postfachs und die damit verbundene Zustellung der Kontoauszüge kann nur vom Kontoinhaber, Kontomitinhaber oder einem gesetzlichen Vertreter, zum Beispiel für sein minderjähriges Kind, beauftragt werden.

Kann ich den elektronischen Kontoauszug auch mit einer Online-Banking-Software abrufen?
  • Viele Kunden nutzen zur Abwicklung ihrer Finanzgeschäfte im Internet entsprechende Softwareprodukte. Generell ist der Abruf Ihres elektronischen Kontoauszugs über eine solche Finanzsoftware möglich, sofern Ihre Software dies unterstützt. Die Einstellungen zum Abruf der Kontoauszüge sind softwarespezifisch. Informationen darüber, ob die Software den Abruf der Dokumente unterstützt und welche Einstellungen vorzunehmen sind, erhalten Sie im Handbuch Ihrer Software oder beim Programmhersteller.