Login Online Banking
Eine lächelnde Frau sitzt vor einem Blumenbeet und telefoniert

Kündigungsgeld

Flexible Geldanlage mit attraktiven Zinsen

Sie möchten Ihr Geld gewinnbringend anlegen, wissen aber noch nicht, wann Sie es wieder benötigen? Das Kündigungsgeld bietet Ihnen mit einer kurzen Kündigungsfrist die Freiheit, die Sie brauchen. Sie bestimmen, wie viel Geld Sie einzahlen und erhalten Zinsen ab dem ersten Euro.

Flexibel

Sie gestalten die Geldanlage nach Ihren Vorstellungen.

Profitabel

Die Zinsen werden regelmäßig auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Praktisch

Der Vertrag läuft unbefristet und endet erst mit Kündigung des Gesamtbetrags und Auflösung des Kontos.

Kündigungsgeld im Überblick

  • Verfügbar 39 bzw. 366 Tage nach Kündigung (entsprechend der gewählten Konto-Variante)
  • Zuzahlungen jederzeit möglich
  • Teilkündigungen sind möglich, sofern der Mindestanlagebetrag von 50.000,- Euro nicht unterschritten wird
  • Zinsabrechnung vierteljährlich; Zinszahlung erfolgt auf das Kündigungsgeld-Konto oder ein bei der Raiffeisenbank HessenNord eG geführtes Kontokorrentkonto des Anlagekontoinhabers (Standardreferenzkonto)
  • Variabler Zinssatz (gem. Preisaushang) in der Produktvariante 366 Tage
  • Zinsstaffel mit variablem Zinssatz (gem. Preisaushang) in der Produktvariante 39 Tage
  • Kontoauszug: elektronisch (kostenlos), per Post (1,50 Euro zzgl. Porto), am Kontoauszugsdrucker (0,50 Euro)
  • Kontoanlage online aktuell (noch) nicht möglich  

Allgemeiner Hinweis bei Eröffnung von Anlagekonten

Grundvoraussetzung für die Kontoeröffnung eines Anlagekontos bei der Raiffeisenbank HessenNord eG:

  • Vorliegende Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Sonderbedingungen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis
  • Ein bei der Raiffeisenbank HessenNord eG auf den Namen des künftigen Anlagekontoinhabers geführtes kostenpflichtiges Kontokorrentkonto (Ausnahme: VR-PrimaGiro oder VR-MeinKonto)

Konditionen für das Kündigungsgeld Ihrer Raiffeisenbank HessenNord eG

Mindestanlagebetrag 50.000 EUR

Stand: 01. Mai 2025
Kündigungsfrist 39 Tage:Festzinssatz p. a.
bis 250 TEUR1,40 %
> 250 TEUR - 500 TEUR1,50 %
> 500 TEUR - 750 TEUR1,60 %
> 750 TEUR - 1.000 TEUR1,70 %
>1.000 TEUR1,80 %
Stand: 01. Mai 2025
 Festzinssatz p. a.
Kündigungsfrist 366 Tage1,90 %
Ein Mann schneidet mit einer Gartenschere einen Strauch, im Hintergrund sind eine Frau und ein Hund zu sehen

Festgeld

Eine Geldanlage muss nicht immer flexibel sein. Mit dem Festgeld gehen Sie auf Nummer sicher und legen eine feste Summe für einen vereinbarten Zeitraum an. Genau das Richtige, wenn Sie sich länger binden und von Top-Zinsen profitieren wollen.

Zum Festgeld

FAQ zum Kündigungsgeld

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Sie können das Kündigungsgeld jederzeit ganz oder zum Teil kündigen. Nach der erfolgten Kündigung und nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist wird die gekündigte Summe auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit aufstocken?

Ja, Sie können jederzeit Zuzahlungen vornehmen.

Wann erhalte ich die Zinsen?

Die Zinsen werden vierteljährlich berechnet und Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer