Attraktives Jugendkonto
Das perfekte Konto für Schüler, Azubis und Studenten
Azubi-Gehalt, BAföG, Taschengeld oder regelmäßig die Miete für die erste eigene Bude bezahlen – mit einem Jugendkonto haben Sie alles im Griff. Das Girokonto für junge Erwachsene passt genau für den Start in die Eigenständigkeit. OnlineBanking und bargeldloses oder kontaktloses Bezahlen gehören selbstverständlich auch dazu.
Das Jugendkonto im Überblick
Das leistet das Konto für junge Erwachsene

- Günstige Kontoführung für junge Menschen bis zum 28. Lebensjahr
- Kontaktlos oder mobil per Smartphone bezahlen
- Mit der VR Banking App und dem OnlineBanking Bankgeschäfte bequem online erledigen
- Mit der girocard kontaktlos bezahlen und an rund 14.700 Geldautomaten Bargeld abheben
- Weltweit bargeldlos bezahlen oder Bargeld abheben – mit der guthabenbasierten BasicCard (Debitkarte) von Mastercard® oder Visa
Unsere Konditionen
Die Konditionen für das Jugendkonto
Konditionen bei Inanspruchnahme des Dispokredits (Eingeräumte Kontoüberziehung)1) |
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VR-PrimaGiro/VR-MeinKonto2) |
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Bei den angegebenen Zinssätzen handelt es sich jeweils um einen variablen Zinssatz. | |
Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) p. a. |
Sollzins: 12,20 % |
Geduldete Kontoüberziehung (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) p.a. 3) |
Sollzins: 12,20 % |
1) Die Einrichtung eines Dispokredits (eingeräumte Kontoüberziehung) erfolgt ausschließlich auf Kundenwunsch.
2) Keine Kredite/Überziehungsmöglichkeit für Minderjährige
3) Geduldete Kontoüberziehung ist die von der Bank vorübergehend geduldete Überziehung des laufenden Kontos ohne zugesagte Überziehungslinie oder über die zugesagte Überziehungsmöglichkeit hinaus.
Information zum Angebot
Repräsentatives Beispiel:
Zinssatz für Dispokredit: 12,20 % p. a.; effektiver Jahreszins: 12,77 %
Dispositionskreditbetrag: 2.500 Euro; Bonität vorausgesetzt.
Diese Zinssätze gelten nur bei Neukontoeröffnungen. Bestandskonten haben aufgrund der vereinbarten Zinsgleitklausel möglicherweise abweichende Zinssätze, die im Konto ersichtlich sind.
Neue Regelungen
Für die Raiffeisenbank HessenNord eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die Raiffeisenbank HessenNord eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon - unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Raiffeisenbank HessenNord eG für Dispositionskredite.
Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der Raiffeisenbank HessenNord eG in Anspruch zu nehmen.
Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben.
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben.
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonität vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.